Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der Druckerei göhde: Druck+Medien GmbH (im Folgenden „Druckerei“) und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“) abgeschlossen werden.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Druckerei hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots der Druckerei durch den Kunden zustande. Die Annahme kann schriftlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen.
2.2 Angebote der Druckerei sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
3. Leistungen
3.1 Die Druckerei bietet folgende Dienstleistungen an: Druck von Werbematerialien (z.B. Visitenkarten, Flyer, Plakate), Lettershop-Dienstleistungen (z.B. Adressierung, Kuvertierung, Versand) sowie weitere Druck- und Verarbeitungsdienstleistungen.
3.2 Die genauen Leistungen und deren Umfang werden im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung beschrieben.
4. Preise und Zahlung
4.1 Die Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste der Druckerei. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt.
4.3 Die Druckerei behält sich das Recht vor, bei Neukunden oder bei größeren Aufträgen Vorauszahlungen zu verlangen.
5. Lieferzeiten
5.1 göhde: Druck+Medien GmbH bemüht sich, die vereinbarten Lieferzeiten einzuhalten. Diese sind jedoch unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
5.2 Bei Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden, wird der Kunde umgehend informiert. In solchen Fällen verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
6. Reklamationen und Gewährleistung
6.1 Reklamationen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu überprüfen.
6.2 Bei berechtigten Reklamationen hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde eine Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
6.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung der Ware.
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
7.1 Der Kunde versichert, dass er über die erforderlichen Rechte an den übermittelten Daten und Designs verfügt. göhde: Druck+Medien GmbH haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen, die durch die Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Materialien entstehen.
7.2 Der Kunde räumt göhde: Druck+Medien GmbH das Recht ein, die Druckerzeugnisse zu Werbezwecken zu verwenden, es sei denn, der Kunde widerspricht dem ausdrücklich.
8. Datenschutz
8.1 göhde: Druck+Medien GmbH verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben.
8.2 Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft
9. Geheimhaltung
9.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung ausgetauscht werden und als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich angesehen werden müssen, geheim zu halten. Dazu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, technische Daten, Geschäftsgeheimnisse, Preisinformationen, Kundenlisten und andere betriebliche Informationen. Beiden Parteien ist es untersagt, direkt mit offensichtlich Drittbeteiligten (bspw Endkunden, Agenturen, Zwischenlieferanten, Logistikern, Weiterverarbeitern etc) direkt und ohne vorherige Genehmigung in irgendeiner Art in Kontakt zu treten. göhde: Druck+Medien behält sich bei Bekanntwerden eines Verstoßes dieser Richtlinie Schadensersatzforderungen vor.
9.2 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Informationen, die:- a) zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden,- b) der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung durch die andere Partei bekannt waren,- c) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen der anderen Partei entwickelt wurden,- d) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen, wobei die empfangende Partei die andere Partei unverzüglich über die Notwendigkeit der Offenlegung informieren muss.
9.3 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung bleibt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung für einen Zeitraum von [z. B. zwei Jahren] bestehen.
9.4 Bei Verstoß gegen diese Geheimhaltungsvereinbarung ist die verletzende Partei verpflichtet, der anderen Partei den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.